„Der Fall Collini“: „Jetzt sind Sie für diesen Mann verantwortlich, Sie sind alles, was er da drinnen hat.“

Prof. Pu empfiehlt: „Der Fall Collini“ von Ferdinand von Schirach

[display_podcast]
Sehr beeindruckt hat mich dieses Buch, nach zwei Bänden mit Erzählungen ist dies der erste Roman von Schirachs:

Jean Baptiste Meyer, fünfundachtzig Jahre alt, Industrieller und einer der reichsten Männer Deutschlands, wird in einem Zimmer des Hotel Adlon ermordet. Der Täter, Fabrizio Collini, bis zu seiner Rente ein unbescholtener Werkzeugmacher, streckt ihn mit vier Kugeln nieder und zertritt ihm auch noch das Gesicht. Dann geht er in die Hotellobby und wartet auf seine Festnahme. Schweigend. Er hat nie viel geredet, sein ganzes Leben lang nicht.

Caspar Leinen, erst seit zweiundvierzig Tagen Anwalt, hat an diesem Tag Notdienst als Pflichtverteidiger. Er nimmt das Mandat an, nicht ahnend, dass der Fall seine Vergangenheit berühren wird. Erst als er den Anruf einer Jugendfreundin erhält, stellt sich heraus, dass es sich bei dem Opfer um ihren Großvater Hans Meyer handelt, dessen Taufname Jean Baptiste lautete. Hans Meyer, der sich des jungen Caspars annahm, als wäre er sein eigener Enkel.

Leinen schwankt, will das Mandat abgeben, stellt den dazugehörenden Antrag. Dann trifft er im Gericht auf den Anwalt der Familie Meyer, Prof. Dr. Mattinger, eine Koryphäe auf seinem Gebiet. Er rät ihm, die Sache weiterzuführen und nicht vom Mandat zurückzutreten.

„(… ) Sie wissen, dass Sie nach der Rechtsprechung nur entpflichtet werden können, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten das Vertrauensverhältnis erschüttert ist. Richter Köhler entscheidet immer nur nach der Rechtsprechung. Ich würde fast sagen, er ist ein Technokrat.“
„Ich versuche es trotzdem“, sagte Leinen.
„Wir kennen uns nicht, Herr Leinen, Sie werden sich Ratschläge von mir verbitten.“
„Nein“, sagte Leinen. „Wirklich, ich würde gerne hören, was Sie meinen.“
„Ich nehme an, dass es Ihr erster Schwurgerichtsfall ist?“
„Ja“, sagte Leinen und nickte.
„Wäre ich Sie, ich würde den Antrag nicht stellen.“
Leinen sah ihn erstaunt an. „Aber … ich bin in dieser Familie praktisch aufgewachsen.“
Mattinger schüttelte den Kopf. „Na und? Im nächsten Verfahren erinnert Sie der Mord an ein sogenanntes tragisches Ereignis Ihrer Kindheit. (…)
Sie wollen Verteidiger sein, also müssen Sie sich auch wie einer benehmen. Sie haben die Verteidigung eines Mannes übernommen. Gut, vielleicht war das ein Fehler. Aber es war alleine Ihr Fehler, nicht seiner. Jetzt sind Sie für diesen Mann verantwortlich, Sie sind alles, was er da drinnen hat. Sie müssen ihm von Ihrem Verhältnis mit dem Toten erzählen und ihn dann fragen, ob er noch will, dass Sie ihn verteidigen. Wenn er es will – und nur darauf kommt es an – sollten Sie sich um ihn kümmern, sich anstrengen und Ihre Sache ordentlich machen. Das ist ein Mordverfahren, kein Uniseminar.“

Leinen strengt sich an. Er nimmt an der Obduktion des Opfers teil, hält es kaum aus und überlegt, sein Kanzleischild wieder abzuhängen. Er geht endlich zu Collini und erzählt ihm von seiner Beziehung zu Hans Meyer. Doch den interessiert das alles nicht, auch nicht, dass er höchstwahrscheinlich lebenslänglich bekommen wird. Er möchte auch weiterhin nicht sagen, warum er es getan hat. Die Zeitungen verlieren sich in wilden Spekulationen in Richtung Wirtschaftskriminalität.

Erst nach zwei Wochen gesteht er wenigstens die Tat. Es kommt zur Anklage. Collini schweigt beharrlich. Doch Leinen will herausfinden, warum ein 67-jähriger, bis dahin völlig unauffälliger Italiener einen noch älteren Mann umbringt, mit dem er offensichtlich nichts zu tun hatte. Er beginnt, bei der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg zu recherchieren …

Von Schirach führt mit Leinens Recherche zu Fürchterlichkeiten der deutschen Nachkriegsjustiz, zum „Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz“ von 1968, eingeführt von Eduard Dreher, seinerzeit Ministerialdirigent im Bundesjustizministerium, einer der zahlreichen Juristen mit brauner Vergangenheit. Damals schien niemand der genehmigenden Instanzen bemerkt zu haben, dass mit diesem Gesetz viele Taten des Nationalsozialismus verjährten. Geschickt flicht von Schirach das in seine spannende Handlung mit ein – es ist ihm ein Kriminalroman gelungen, der en passant den Finger auf die Wunde „Früherer Umgang mit der deutschen Vergangenheit“ legt. Ein sehr bewegendes Buch, das ich mit aufgerissenen Augen zu Ende gelesen habe.

Wenn ich von Schirachs Bücher lese, habe ich immer seine Stimme im Ohr, dieser ruhige, bedachte, fast sanfte Ton, in dem er präzise kluge Dinge formuliert. Eine Ausnahmegestalt in den deutschen Talkshows – aber das nur nebenbei. Im Kino läuft zurzeit die Verfilmung einer seiner Erzählungen, „Glück“, von Doris Dörrie. Eine gelungene Umsetzung seiner literarischen Vorlage.

Ferdinand von Schirach
Der Fall Collini
Piper-Verlag € 16,99
978-3-492-05475-1

Quelle: Petra Unger/SchönerDenken

Schreibe einen Kommentar